Privatweg - Benutzung nur für Berechtigte u. auf eigene Gefahr! Gilt auch für Radfahrer!
PRIVATWEGE - Unbefugten ist das Betreten und Befahren verboten! Benützung auf eigene Gefahr!
Abfall: Gefahrgut - Nur in zugelassenen Behältern sammeln und kennzeichnen.