Hier finden Sie den Auszug aus unseren AGB, welcher den Kaufrücktritt regelt

 

§ 6 Rücktrittsrecht des Kunden als Verbraucher gemäß § 5e u. § 5f KSchG

1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei Verträgen über die Einbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Sind wir unseren Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den im vorigen Satz genannten Zeitpunkten. Kommen wir unseren Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch uns die im vorigen Satz genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

2. Der Kunde hat u.a. kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über: a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz KSchG) ab Vertragsabschluss begonnen wird; b) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

3. Bei Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Abs. 1 werden wir Zug um Zug a) die vom Kunden geleisteten Zahlungen erstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand ersetzen. b) Der Kunde wird die empfangenen Leistungen zurückstellen (wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen sind) und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, bezahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Kunden ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.